Wer bezahlt eigentlich nach der Gesetzesänderung nun die Maklerprovision?

Bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnungen und Häusern hat sich bezüglich der Provision für die Maklertätigkeit einiges geändert. Wer jetzt gerade mit der Suche nach einer Miet- oder Kaufimmobile beginnt fragt sich nun vielleicht nach einer kompakten, leicht verständlichen Information.

MIETANGEBOTE:

1.) die Immobilie wird von privat angeboten: hier ist bei der Anmietung keine Provision (wie auch immer deklariert) zu entrichten. Bei Vorab- Zahlungen oder Übergabe von Bargeld ist allerdings Vorsicht geboten: Es werden oftmals Fake- Immobilienangebote offeriert. Diese fallen durch das unpassende, besonders günstige Preis- Leistungs- Verhältnis auf. Hier werden oft Ausweiskopien, Gebühren oder An- und Kautionszahlungen vor der Besichtigung gefordert. Hierbei handelt es sich um Betrug! Prüfen Sie bei einer Zusage zum Mietvertrag auch, ob der Anbieter auch wirklich der Eigentümer oder Bevollmächtigter des Eigentümers der Immobilie ist! Beim Eigentümer nicht ganz einfach- verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl. Bei Zweifeln kann evtl. eine Kopie des Grundbuchauszuges helfen, bei Bevollmächtigten die Vollmacht des Eigentümers.

2.) Sie haben die Immobilie in Digital-/ Printmedien gefunden, veröffentlicht von einem Maklerbüro: Da die Immobile angeboten wird, weiß der Makler von deren Verfügbarkeit. Dies wird ihm in der Regel vom Eigentümer oder dem Bevollmächtigten (z.B. Hausverwaltung) mitgeteilt und ein Maklerauftrag erteilt. Hier greift das sog. "Bestellerprinzip". Wer bestellt/ beauftragt hat, bezahlt den Makler. Selbst gefundene Immobilien sind also NIE an eine Provisionszahlung für den Makler gekoppelt! Wenn Sie aber ein Maklerbüro bitten, für Sie eine passende Immobilie zu finden sind Sie der Besteller/ Auftraggeber. Dies zieht bei Erfolg die Zahlung der Maklerprovision nach sich. Sie beträgt i.d.R. 2,38 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gemietete Immobilie muss der Makler aber einzig für Sie gefunden haben, sie befindet sich nicht schon vorher in seinem Bestand.

KAUFANGEBOTE:

1.) Ich selbst habe schon ein Haus bewohnt, welches alle paar Monate von einer Firma, im Ausland ansässig, zu einem Schleuderpreis angeboten wurde. Man arbeitete mit gestohlenen Bildern und forderte für die Bekanntgabe der Adresse vorab eine Ausweiskopie. Man sollte nicht glauben, wie viele Personen diesem unglaubwürdig günstigen Angebaut Glauben schenkten und an der Haustür klingelten! Der Firma ging es allerdings nur um den Datenklau der Ausweisdaten, ich habe die zahlreichen, enttäuschten Besucher wieder weg schicken müssen. Das Haus stand nicht zum Verkauf. Also Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen!

2.) Sie haben die Immobilie in Digital-/ Printmedien gefunden, veröffentlicht von einem Maklerbüro: Hier unterscheidet man zwischen a) Immobilienangeboten zu Wohnzwecken oder b) Immobilienangebote als Kapitalanlage/ an gewerbliche Käufer. Eingegangen sei auf Beispiel a), Sie wollen die Immobilie selbst bewohnen. Es gilt hier, dass die Maklerprovision entweder vom Eigentümer selbst zu tragen ist oder aber der Käufer höchstens mit der Hälfte der anfallenden Provision (diese kann in der Höhe variieren) belastet werden darf. Im Zweifelsfall kann man sich den Maklervertrag zwischen Makler und Eigentümer zeigen lassen oder in Ausnahmefällen die Zahlung des Vertragspartners nachweisen lassen.

3.) die Immobilie wird von privat angeboten: Hier wird keinerlei Provision fällig. Machen Sie sich bezügl. der marktüblichen Preise vergleichbarer Immobilien kundig! Durch die Preisentwicklung bei Immobilien wird hier oftmals über das Ziel hinausgeschossen und großzügige Preisnachlass- Puffer einkalkuliert. Wenn Sie den Kaufpreis über eine Bank finanzieren sollte spätestens diese den Riegel vor den überteuerten Kauf schieben- leisten Sie daher keine Anzahlungen ect. Reservierungen sind zwingend beim Notar festzuhalten, sie haben ansonsten rechtlich keine Verbindlichkeit. Legen Sie den Zeitraum der Beurkundung des Kaufes so, dass ggf. von dem Darlehensvertrag zurück getreten werden kann (14 Tage). Nicht selten hören verblüffte "Käufer" dass die Immobilie nun doch noch an jemand anderes verkauft wurde.

Angesprochen sind die üblichen, "normalen" Abläufe. Auf spezielle Regelungen wurde hier nicht eingegangen, diese sind aber grundsätzlich möglich sofern sie gesetzeskonform sind. Umfangreichere Informationen erhalten Sie z.B. hier: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/maklerrecht-doch-kein-bestellerprinzip-fuer-immobilienkauf_84342_500542.html

 

plus- WERT Immobilienmakler Anja Spieker

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